quop speichert keine Klarnamen auf den quop Servern. Nur die für die Klasse zuständige Lehrkraft kann Schülerdaten einsehen (flüchtige Entschlüsselung) und anderen Lehrkräften (der selben Schule) die Einsicht ermöglichen. Alle Daten, die während der Nutzung zwischen dem System und dem Webbrowser übermittelt werden, sind über https verschlüsselt.
Der Datenschutzbeauftrage des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg kommt zu folgendem Ergebnis: "Sämtliche nach EU- und deutschem Recht erforderlichen Vorschriften gemäß der EU-DSGVO sind erfüllt. ..." weitere Informationen finden Sie auf der Seite des IBBW (weitere Informationen). Darüber hinaus ist quop ist unter anderem von den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit z. B. Hessen, Bremen oder Niedersachsen überprüft und freigegeben worden.
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